Sie betreiben ein Gewerbe in der KFZ-Branche in Gelsenkirchen und möchten rote Dauerkennzeichen für Überführungs-, Prüfungs- oder Probefahrten mit Ihren KFZ beantragen.
bei Erstzuteilung 168,50€
bei Verlängerung 136,50€
Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler gem. §41 FZV
Sie betreiben ein Gewerbe in der KFZ-Branche in Gelsenkirchen und möchten rote Dauerkennzeichen für Überführungs-, Prüfungs- oder Probefahrten mit Ihren KFZ beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Personlausweis oder Reisepass und Führerschein
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- formloser, schriftlicher Antrag mit eingehender Begründung
- Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) Belegart 'O' Verwendungszweck: Rote Dauerkennzeichen (erhältlich im BÜRGERcenter oder online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de)
- Verkehrszentralregisterauszug (online unter www.kba.de)
- Nachweis eines auf sie zugelassenen Alltagsfahrzeuges
- Gewerbemeldebescheinigung (erhältlich bei der Gewerbemeldestelle Bochumerstr. 12 - 16)
- Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt des Betriebssitzes und falls abweichend zusätzlich des Wohnortes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Gewerbesteuerprüfung) des Betriebssitzes und falls abweichend zusätzlich des Wohnorts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts online unter www.vollstreckungsportal.de
- Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Betriebsfläche durch Pacht-/Mietvertrag o.Grundbuchauszug. Wenn die Betriebsfläche in einem Wohngebiet liegt, ist zusätzlich eine baunutzungsrechtliche Genehmigung beizubringen.
Gebühren
bei Erstzuteilung 168,50€
bei Verlängerung 136,50€