Die Ausbildung an den entsprechenden staatlich anerkannten Gelsenkirchener Schulen endet mit erfolgreichem Ablegen einer staatlichen Abschlussprüfung.
Mit Ablauf der Ausbildung kann auf Antrag die entsprechende Berufserlaubnis erteilt werde.
Ausnahme: Rettungsassistenten/innen haben nach der Prüfung das vorgeschriebene Praktikum nachzuweisen.
Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung der nichtakademischen Heilberufe
Die Ausbildung an den entsprechenden staatlich anerkannten Gelsenkirchener Schulen endet mit erfolgreichem Ablegen einer staatlichen Abschlussprüfung.
Mit Ablauf der Ausbildung kann auf Antrag die entsprechende Berufserlaubnis erteilt werde.
Ausnahme: Rettungsassistenten/innen haben nach der Prüfung das vorgeschriebene Praktikum nachzuweisen.
Benötigte Unterlagen
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
- Führungszeugnis Belegart "0"
- ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- beglaubigte Kopie einer Personenstandsurkunde.
Gebühren