05. November 2026, 16:21 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Saubere Luft ist eine wichtige Voraussetzung für Gesundheit und Lebensqualität. Mit der überarbeiteten EU-Luftqualitätsrichtlinie gelten ab 2030 deutlich strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe. Auch für Gelsenkirchen zeichnet sich weiterer Handlungsbedarf ab. Die Stadt bereitet deshalb gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) die erforderliche Luftreinhalteplanung vor.
Ein entsprechender Sachstandsbericht der Verwaltung zeigt die aktuelle Situation und mögliche Perspektiven auf. Er wird am 12. November dem Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung und am 17. November dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vorgelegt.
Die aktuellen Messwerte zeigen, dass die geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 in Gelsenkirchen eingehalten werden. Auch der künftige Grenzwert für PM10 wird bereits erreicht.
Anders sieht es bei der besonders gesundheitsrelevanten Feinstaubfraktion PM2,5 aus. Der ab 2030 geltende Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde 2025 an der Messstation VGES an der Kurt-Schumacher-Straße mit 12 Mikrogramm noch leicht überschritten. An der Hintergrundmessstation GELS im Trinenkamp wurde mit 10 Mikrogramm der Grenzwert erreicht. Für Stickstoffdioxid wurde der ab 2030 geltende Grenzwert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter an der Kurt-Schumacher-Straße 2025 mit 29 Mikrogramm pro Kubikmeter noch deutlich überschritten.
Neben dem bekannten Belastungsschwerpunkt an der Kurt-Schumacher-Straße werden weitere Bereiche mit erhöhten Schadstoffbelastungen erwartet. Diese müssen bei der kommenden Maßnahmenplanung berücksichtigt werden.
Die Stadt hat bereits frühzeitig mögliche Belastungsschwerpunkte ermittelt, Abstimmungen mit der Bezirksregierung Münster und dem LANUK aufgenommen und eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Luftreinhaltung eingerichtet.
Diese erfasst bestehende und geplante Maßnahmen und prüft weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Luftqualität. Aufgrund des teilweise hohen Minderungsbedarfs wird voraussichtlich eine Kombination verschiedener Maßnahmen erforderlich sein.
Die neuen EU-Grenzwerte gelten ab dem 1. Januar 2030. Ihre voraussichtliche Einhaltung wird erstmals anhand der Messwerte für 2026 überprüft. Für Gelsenkirchen ist bereits davon auszugehen, dass ein Luftreinhaltefahrplan aufgestellt werden muss.Dieser soll konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität enthalten und muss bis Ende 2028 vorliegen.
Ein erstes Projektgruppentreffen mit der Bezirksregierung Münster, dem LANUK und der Stadt fand am 8. Juli 2026 statt. Das nächste Treffen ist für Anfang Dezember geplant.
Um die Luftqualität genauer zu erfassen, baut die Stadt ihre Messtechnik weiter aus. Seit März 2026 messen Passivsammler an 16 Standorten die Stickstoffdioxidbelastung. Der erste Messbericht soll Ende März 2027 vorliegen.
Zusätzlich ist Echtzeit-Messtechnik an 24 Standorten vorgesehen. Die eingegangenen Angebote werden derzeit geprüft.
Ziel der Luftreinhalteplanung ist es, die gesundheitliche Belastung durch Luftschadstoffe zu verringern, die neuen EU-Grenzwerte möglichst fristgerecht einzuhalten und die Lebensqualität in Gelsenkirchen nachhaltig zu verbessern.