15. Oktober 2026, 17:16 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Für die Stadt Gelsenkirchen gilt mit Wirkung zum 9. Oktober 2026 eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das laufende Haushaltsjahr. Stadtdirektor und Kämmerer Daniel Schweihoff reagiert damit auf die zunehmend angespannte Finanzlage. Ziel ist es, zusätzliche Ausgaben auf das notwendige Maß zu begrenzen, einer weiteren Verschlechterung des Jahresergebnisses entgegenzuwirken und finanzielle Handlungsspielräume möglichst zu bewahren.
„Wer auch morgen noch selbst entscheiden will, muss heute verantwortungsvoll mit seinen finanziellen Möglichkeiten umgehen. Unser Ziel muss es bleiben, nicht nur unsere gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, sondern auch künftig finanzielle Spielräume für die Dinge zu haben, die das Leben in Gelsenkirchen bereichern“, erklärt Schweihoff.
Hintergrund sind insbesondere stärker als erwartet steigende Ausgaben. Allein im Bereich der Hilfen zur Erziehung besteht ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund 20,5 Millionen Euro. Gleichzeitig zeichnen sich geringere Steuereinnahmen ab. Die bereits im April eingeführten Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung reichen nicht aus, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Auch die im Haushalt vorgesehenen Einsparungen von 24 Millionen Euro werden voraussichtlich nicht erreicht.
Die angespannte Finanzlage ist kein ausschließliches Gelsenkirchener Problem. Vielerorts steigen insbesondere die Personal- und Sozialausgaben stärker als die verfügbaren Einnahmen. Die Dynamik dieser Entwicklung lässt sich durch eine Haushaltssperre allein nicht durchbrechen, zumal die Einflussmöglichkeiten der Kommunen gerade bei gesetzlichen Pflichtaufgaben begrenzt sind.
„Wir dürfen nicht die Erwartung wecken, dass eine Haushaltssperre die strukturellen Probleme unseres Haushalts lösen kann. Aber dort, wo wir selbst handeln können, müssen wir unsere Möglichkeiten verantwortungsvoll nutzen, um die Auswirkungen auf unseren Haushalt zu begrenzen“, betont Schweihoff.
Mit der Haushaltssperre werden Ausgaben und finanzielle Verpflichtungen besonders sorgfältig geprüft. Dabei wird im Einzelfall bewertet, ob eine rechtliche Verpflichtung besteht oder eine Ausgabe für die Erfüllung städtischer Aufgaben notwendig ist und nicht aufgeschoben werden kann. Gestaltungsspielräume bestehen beispielsweise bei der Durchführung von Veranstaltungen, etwa durch eine Anpassung der Ausgaben für Bewirtung, Dekoration oder begleitende Werbemaßnahmen. Auch bei Ersatzbeschaffungen wird geprüft, ob sich notwendige Anschaffungen durch Reparaturen vermeiden oder zeitlich verschieben lassen
Bei der Beurteilung wird die Verwaltung mit Augenmaß vorgehen. Dabei werden die Umstände des Einzelfalls und die möglichen Auswirkungen eines Aufschubs berücksichtigt. Es geht nicht darum, Ausgaben um jeden Preis zu verhindern, sondern verantwortungsvoll abzuwägen, was notwendig ist und was warten kann.
Die Haushaltssperre bedeutet deshalb keinen generellen Stillstand. Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, wie etwa Jugendhilfe oder Bürgerservices, werden weiterhin erbracht. Auch laufende und bereits beschlossene Baumaßnahmen sowie notwendige Investitionen werden nicht gestoppt.
Die Haushaltssperre soll dazu beitragen, dass die Stadt auch künftig möglichst eigenständig über ihre finanziellen Prioritäten entscheiden und Gestaltungsspielräume erhalten kann.
Sie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026.