05. Oktober 2026, 14:02 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen baut ihre digitalen Dienstleistungen weiter aus. Mit der „internetbasierten Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) und dem digitalen Fischereischein stehen den Bürgerinnen und Bürger zwei weitere Services zur Verfügung, die viele Behördengänge einfacher und komfortabler machen.
Für beide neuen Online-Services ist eine Anmeldung mit der Bund-ID nötig. Privatpersonen benötigen für die beiden Services die Online-Ausweisfunktion, Unternehmen bzw. juristische Personen benötigen für i-Kfz ein ELSTER-Zertifikat.
Ein Fahrzeug an-, ab- oder ummelden, ohne dafür persönlich zur Zulassungsstelle zu gehen: Die internetbasierte Fahrzeugzulassung macht dies in vielen Fällen möglich.
Das Besondere: Sobald ein Fahrzeug online zugelassen ist, kann es regulär auf der Straße genutzt werden. Erforderlich sind hierzu ein einfaches, ungesiegeltes Kennzeichen ohne Stempelplaketten (erhältlich beim Schildermacher vor Ort oder online) und der Zulassungsnachweis. Der Zulassungsnachweis kann nach der erfolgten Online-Zulassung ebenfalls online abgerufen werden. Er kann beim Schildermacher vorgelegt werden und gilt als temporärer Ersatz der Stempelplaketten. Der Zulassungsnachweis muss entsprechend von außen gut sichtbar am Auto angebracht werden, bis die Stempelplaketten vorliegen. Diese werden nach der Zulassung per Post versendet und können zuhause selbstständig am Kennzeichen montiert werden.
Der Weg zur Zulassungsstelle wird damit für viele Vorgänge überflüssig.
Die Gebühren für die Zulassung sind online in der Regel niedriger als vor Ort in der Zulassungsstelle. So kostet die Neuzulassung per i-Kfz zum Beispiel zwischen 12,80 und 18,10 Euro. Für Postversand und ggf. weitere Dienstleistungen wie zum Beispiel die Zuteilung eines Wunschkennzeichens können weitere Gebühren hinzukommen. Alle Infos und Online-Anträge:
• Fahrzeugzulassung
• Wunschkennzeichen
• Außerbetriebsetzung
• Fahrzeugregisterauskunft
• Leasingbriefauskunft
Die Stadt Gelsenkirchen empfiehlt dringend den Weg über das städtische Serviceportal. Private Anbieter verlangen oft ein Vielfaches der regulären Behördengebühr.
In Nordrhein-Westfalen kann der Fischereischein digital genutzt werden. Damit wird aus dem klassischen Dokument ein moderner digitaler Nachweis, der auf dem Smartphone griffbereit sein kann. Er gilt auf Lebenszeit.
Wer ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden hat, kann den digitalen Fischereischein online beantragen. Beim Angeln können der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe digital oder als Ausdruck mitgeführt werden. Zusätzlich sind ein amtlicher Lichtbildausweis und ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erforderlich.
Wer vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten hat, kann den ‚alten‘ Schein bis zum Ablaufdatum (maximal bis 31. Dezember 2030) weiterhin nutzen oder bereits vorab den neuen digitalen Schein beantragen. Spätestens ab Fristablauf müssen die analogen Dokumente aber bei der Stadt vor Ort auf Fälschungsmerkmale geprüft werden. Es ist immer die Stadt zuständig, in der der ständige Wohnsitz liegt.
Auch beim Fischereischein ist der Online-Antrag (18 Euro) günstiger als die Bantragung vor Ort (30 Euro). Gleiches gilt für die Fischereiabgabe, die online für ein Kalenderjahr 14 Euro (statt vor Ort 22 Euro) und für fünf Kalenderjahre 42 Euro (statt vor Ort 50 Euro) beträgt.
Alle Informationen und Online-Anträge:
• Fischereiabgabe
• Fschereischein
Im Serviceportal der Stadt sind die Online-Services der Stadt gebündelt. Um das Serviceportal nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung bei der BundID nötig. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Bürgerinnen und Bürger unter serviceportal.gelsenkirchen.de anmelden.
Je nach Verwaltungsleistung gelten unterschiedliche Anforderungen an das Vertrauensniveau. Dieses beschreibt, wie sicher die Identität einer Person bei der digitalen Anmeldung festgestellt wird. Die Vertrauensniveaus reichen von einer einfachen Anmeldung mit Nutzername und Passwort bis zum Online-Ausweis.
Für i-Kfz-Vorgänge ist ein entsprechend hohes Vertrauensniveau erforderlich. Die Anmeldung erfolgt beispielsweise über die Online-Ausweisfunktion oder ein ELSTER-Zertifikat.
Auch für die Beantragung des digitalen Fischereischeins kann die BundID genutzt werden. Die Anmeldung erfolgt hier über die Online-Ausweisfunktion.