15. Juni 2026, 09:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Interventionsteam Problemimmobilien der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen und der ELE am Donnerstag, 11. Juni 2026, drei Häuser im Süden der Stadt.
Von 34 Wohnungen konnten 13 begangen werden. Insgesamt wurden 30 Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Haus der Leipziger Straße stellten die Dienstkräfte im DG eine ungenehmigte Umnutzung des ehemaligen Trockenbodens zu Wohnzwecken fest. Die Nutzung wird untersagt.
Außerdem wurden bauliche Mängel im Treppenhaus festgestellt. Hierzu zählen unter anderem gelöste Treppengeländer, die fehlende Entrauchung aufgrund verbauter Glasbausteine auf allen Etagen, fehlende Absturzsicherungen an den zu verbauenden Flurfenstern sowie diverse Brandlasten im Heizungskeller.
Die ELE stellte fest, dass zwei ursprünglich gesperrte Stromzähler durch zwei neue Mietparteien genutzt werden. Die Kunden wurden angemeldet. Die Nachzahlung wird dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Da vor Ort keine Betriebssitze festgestellt werden konnten, wurden fünf Gewerbebetriebe abgemeldet. Die massive Vermüllung des Hinterhofs zieht zudem ein Verfahren von GD wegen Müll auf Privatflächen nach sich.
In einem Haus der Wanner Straße wurden bauliche Änderungen in Form zugeschlagener Wohnräume festgestellt.
Im Gespräch mit den Bewohnern wurden dem JC Umstände bekannt, welche den Verdacht auf eine missbräuchliche Ausnutzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in zwei Fällen erhärtete.
Aufgrund diverser Spuren von Schadnagern im Kellerbereich wird der Eigentümer zudem zur Einleitung entsprechender Bekämpfungsmaßnahmen aufgefordert.
In einem Haus der Schalker Straße erfassten die Dienstkräfte der Bauordnung diverse bauliche Änderungen. Fehlende Möglichkeiten der Entrauchung und Belüftung im Treppenhaus begründen zudem ein weiteres Verfahren gegen den Eigentümer. Wegen eines Bruchs des Flurfensterglases am Podest zum 3. OG fordert die Wohnungsaufsicht den Eigentümer zur Mängelbeseitigung auf.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 30 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und 13 Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durchgeführt.