18. März 2026, 15:48 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen begrüßt ausdrücklich den gestern von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zu einem Faires-Wohnen-Gesetz sowie die Pläne von Ministerin Verena Hubertz, das Baugesetzbuch umfassend zu ändern. Danach soll es künftig möglich sein, Wohnungen schneller zu planen und Schrottimmobilien notfalls zu enteignen. Durch die Änderungen des Baugesetzbuches soll den Kommunen mehr rechtlicher Spielraum gegeben werden.
Gelsenkirchen verfolgt seit Jahren konsequent eine Stadtentwicklungsstrategie, die gegen Schrottimmobilien und verwahrloste Gebäude vorgeht. Oft sind in der Vergangenheit diese Gebäude unter Ausnutzung von Notlagen an sozial Schwächere zu überhöhten Preisen vermietet worden. „Die Wirksamkeit unseres Vorgehens wird durch das neue Gesetz und die Vorschläge aus dem Bundesbauministerium durch mögliche Instandsetzungsgebote vereinfacht. Auch ein verbessertes Vorkaufsrechtsrecht oder in letzter Konsequenz die Möglichkeit einer bei fehlender Kooperation Enteignungen zu ermöglichen, werden uns helfen“, so Christoph Heidenreich.
Mit gezielten Kontrollen und mit Unterstützung des Landes geht die Stadt Gelsenkirchen bereits seit Jahren gegen illegales Vermieten vor und hat ein Programm aufgelegt, um solche Immobilien vom Markt zu nehmen.
„Mit der Zukunftspartnerschaft Wohnen hat uns das Land dabei bereits massiv unterstützt“, erläutert Stadtbaurat Christoph Heidenreich. „Das Faire-Wohnen-Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dabei fließen die von uns gemachten Erfahrungen und daraus entwickelten Vorgehensweisen in das Gesetz ein. Es wird uns unsere Arbeit auf dem Weg zu guter Wohnqualität erheblich erleichtern und dabei helfen, ausbeuterische Überlassungspraktiken gezielt zu unterbinden.“
Das Faire-Wohnen-Gesetz von Ministerin Ina Scharrenbach soll dafür sorgen, dass unredliche Geschäftsmodelle nicht länger auf Kosten von rechtstreuen Eigentümern funktionieren. Gleichzeitig sendet das Gesetz eine klare Botschaft an diejenigen, die Wohnraum verwahrlosen lassen oder Menschen ausbeuten: Unzumutbare Wohnverhältnisse und ausbeuterische Überlassungspraktiken werden künftig noch wirksamer unterbunden.
Gelsenkirchen wird die Schaffung von Wohnqualität durch Bestandssanierung, Rückbau und Neubau mit qualitativ hochwertigen Verbesserungen weiter konsequent verfolgen und dabei stadtbildprägende sowie denkmalgeschützte Häuser erhalten.
Die Umbaumaßnahmen folgen dabei einer Gesamtstrategie: Rückbau oder Umnutzungen sollen vor allem in Quartieren erfolgen, in denen städtebauliche Substanz- oder Funktionsschwächen wie zum Beispiel die starke Einwirkung von Verkehrslärm oder einer Vielzahl von verwahrlosten Gebäuden vorliegen. Attraktive Wohnquartiere mit Verbesserungspotenzialen werden hingegen weiter aufgewertet und langfristig als Wohnquartier gestärkt.