03. März 2026, 15:11 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Stadt Gelsenkirchen hat aktuell Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung, eingereicht, um sicherzustellen, dass die Stadt gegenüber dem Land nicht verpflichtet ist, ab dem 1. August 2026 den Anspruch zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter zu erfüllen.
Trotz dieser Klage wird die Stadt alle Anstrengungen unternehmen, um trotzdem allen Erstklässlern ein Angebot zu unterbreiten. „Die Zusammenarbeit mit Schulen und den OGS-Trägern funktioniert sehr gut“, versichert Bildungsdezernentin Anne Heselhaus: „Wir fühlen uns gut gewappnet. Allerdings fordern wir ein Landesausführungsgesetz, das die Finanzierung klar regelt. Hier muss das Land noch seine Hausaufgaben machen.“
Hintergrund ist das Ganztagsförderungsgesetz, das stufenweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zusichert. Die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs ist für die Stadt Gelsenkirchen mit hohen Kosten für den Ausbau und die Durchführung der erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote verbunden.
Nach dem Grundsatz, wer bestellt, muss auch bezahlen, sieht die Stadt Gelsenkirchen das Land in der Verantwortung. Das beklagte Land dagegen stellt sich auf den Standpunkt, dass in Nordrhein-Westfalen die kommunale Ebene für die Erfüllung des Rechtsanspruchs und auch für die Kosten zuständig ist. Zwar gewährt das Land mit Unterstützung des Bundes Zuwendungen an die kommunale Ebene, diese können die tatsächlich anfallenden Kosten jedoch nicht im Ansatz ausgleichen.
„Hier werden uns durch das Land die Umsetzungspflichten übertragen, ohne dass die Finanzierung ausreichend gesichert wird. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip. Auch wenn wir alles tun, um den Rechtsanspruch sicherzustellen und umzusetzen, haben wir eine Feststellungsklage eingereicht, da der Ausbau unseren kommunalen Haushalt zu stark belastet“, so Anne Heselhaus und fügt hinzu: „Wir benötigen eine hohe Anzahl an zusätzlichen Plätzen, Räumen und Fachkräften. Das Land NRW hat weiterhin kein Ausführungsgesetz verabschiedet. Es fehlt damit an der Formulierung von Standards; eine auskömmliche Finanzierung ist nicht sichergestellt. Mit jedem neuen OGS-Platz steigt in Gelsenkirchen die Belastung und wird nicht vom Land in entsprechender Höhe refinanziert. Des Weiteren müssen die OGS-Träger sehr viel neues Personal einstellen, da in Gelsenkirchen die OGS-Plätze innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt werden müssen.“
Zu Sicherstellung des Rechtsanspruchs investiert Gelsenkirchen erheblich an den Schulen. Alle Schulen werden bedarfsgerecht mit multifunktionalem Mobiliar ausgerüstet. Ferner sind auch An- und Neubauten geplant oder bereits im Bau. Ebenso werden Küchen erweitert oder erneuert. Das Personal wird über die OGS-Träger eingestellt, hier unterstützt die Stadt Gelsenkirchen bei der Akquise und Vernetzung mit den verschiedensten Institutionen.