02. März 2026, 17:25 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neuer Mietspiegel. Nun stellt die Stadt Gelsenkirchen zusätzlich eine Online-Anwendung auf dieser Basis zur Verfügung, die es ermöglicht nachvollziehen, welche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) an einer beliebigen Adresse gilt.
Dadurch ist es für Wohnungssuchende, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter nun noch einfacher, die Angemessenheit einer Miethöhe einzuschätzen.
Unter www.gelsenkirchen.de/mietspiegel kann die entsprechende Adresse gesucht werden. Unter Angabe weiterer Informationen zu Wohnungsmerkmalen (z.B. Wohnungsgröße, Baujahr, etc.) erhält man direkt ein Ergebnis zum Mietzins.
Alle Informationen werden gebündelt dargestellt und können als PDF-Dokument heruntergeladen werden.