Der einfache Mietspiegel gemäß § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Stand 1. Januar 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen ist ein Produkt des „Arbeitskreises Mietspiegel“, in dem neben der Stadt Gelsenkirchen der Mieterverein Gelsenkirchen, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein und der Zusammenschluss der institutionellen Wohnungsunternehmen vertreten ist.
Er stellt eine Orientierungshilfe für nicht preisgebundene Mieten dar, die es den Mietparteien ermöglichen soll, die Miethöhe unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Beschaffenheit sowie sonstiger wohnwertbeeinflussender Merkmale der Wohnung zu vereinbaren.
Der Mietspiegel soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern und versachlichen.
Andere Möglichkeiten des Nachweises der ortsüblichen Mieten sind nicht ausgeschlossen.
Über unseren Mietspiegelrechner können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete (Netto-Kaltmiete) berechnen. Suchen Sie dazu zuerst über das Suchfeld die gewünschte Adresse oder ziehen per Hand/Cursor die Karte auf das gewünschte Gebiet. Klicken Sie im Anschluss auf "Mietspiegelrechner für Gelsenkirchen". Im neuen Fenster müssen Sie nun "Immobilie markieren" auswählen. Dann können Sie per Hand/Cursor die genaue Immobilie anwählen und im Anschluss weitere Daten zum Vergleich eingeben, um das Ergebnis zu ermitteln.