24. September 2025, 13:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am Sonntag, 28. September 2025, findet die Stichwahl zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister zwischen Andrea Henze (SPD) und Norbert Emmerich (AfD) statt. Wer seine Wahlbenachrichtigung abgegeben oder verloren hat, kann unter Vorlage des Personalausweises wählen.
Noch ist es möglich, seine Stimme vorab in den Wahlscheinstellen im Hans-Sachs-Haus (Ebertstraße 11) und an der Horster Straße 6 abzugeben oder Briefwahl zu beantragen. Bis zur Wahl sind die Wahlscheinstellen noch folgendermaßen geöffnet:
- Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
- Freitag, 8 bis 15 Uhr
Da der Postweg einige Tage in Anspruch nimmt, können Briefwahlunterlagen jetzt nicht mehr online beantragt werden. Die ausgefüllten Unterlagen sollten deshalb ab jetzt auch nicht mehr per Post versendet werden, sondern direkt in die Hausbriefkästen am Hans-Sachs-Haus, dem Rathaus Buer oder dem Dienstgebäude am Wildenbruchplatz 7 eingeworfen werden. Diese Möglichkeit besteht noch bis Sonntag, 28. September 2025, 16 Uhr.
Wer beantragte Unterlagen bisher noch nicht erhalten oder sie verloren hat, kann in den Wahlscheinstellen zu den oben genannten Öffnungszeiten Ersatzunterlagen beantragen. Im Hans-Sachs-Haus besteht diese Möglichkeit zusätzlich bis zum Samstag vor der Wahl, 27. September, 12 Uhr.
Wer lieber am Sonntag, 28. September, im Wahlraum wählt, sich aber nicht sicher ist, wo dieser ist, kann im Wahlraumfinder online nachsehen.