04. Juli 2025, 12:08 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 sucht die Stadt Gelsenkirchen etwa 1.700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sowohl am 14. September als auch bei einer möglichen Stichwahl am 28. September in den Wahlvorständen eingesetzt werden.
Die Wahlhelfenden erhalten pro Wahlsonntag ein Erfrischungsgeld von 100 Euro, im Falle einer Stichwahl also insgesamt 200 Euro, und können sich unter www.gelsenkirchen.de/kommunalwahlen online melden. Das Ehrenamt können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren übernehmen, die in Gelsenkirchen wohnhaft sind.
Bei den Kommunalwahlen werden die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister, die Vertretung der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen und die Wahl der Bezirksvertretung des jeweiligen Stadtbezirks sowie der Integrationsrat und die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr gewählt. Zudem kann es am Sonntag, 28. September 2025, zu einer Stichwahl kommen, wenn bei der Wahl zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister keine bzw. keiner der Kandidierenden mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Aus organisatorischen Gründen können daher nur Freiwillige eingesetzt werden, die einen Einsatz am 14. September 2025 sowie eventuell am 28. September 2025 wahrnehmen können. Wer sich für die Übernahme des Ehrenamts entscheidet, sollte deshalb beide Termine einplanen.
Die Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind dabei vielfältig: So stellen sie zum Beispiel sicher, dass alle Wahlberechtigten ihre Stimme nur einmalig abgeben, die Wahl geheim abläuft und alle Stimmen korrekt gezählt werden.
Alternativ zur der Online-Anmeldung können sich Interessierte beim Wahlamt unter der Rufnummer 0209/169-4025 melden.