12. Juni 2025, 16:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Vergangene Woche fanden behördenübergreifende Kontrollaktionen statt („Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit GeOS“). Dabei kontrollierte die Stadt (Kommunaler Ordnungsdienst und Gewerbeabteilung, Lebensmittelüberwachung, Referat Umwelt) gemeinsam mit der Polizei Gelsenkirchen sowie dem Hauptzollamt Dortmund unter anderem sieben Trinkhallen und eine Tankstelle im nördlichen Stadtgebiet.
Alle Gewerbe wurden im Rahmen vergangener Kontrollen bereits schon einmal aufgesucht, teils mit gravierenden Mängeln, so dass mit den erneuten Kontrollen die damals auferlegten Abhilfemaßnahmen auf tatsächliche Umsetzung überprüft wurden. Wenngleich keine größeren Mängel aus den zurückliegenden Kontrollen mehr vorlagen, wurden neue Verstöße festgestellt.
In vier der sieben Trinkhallen wurde durch die Lebensmittelkontrolle sogenannter Snus-Tabak aufgefunden. Der Verkauf eines solchen Oraltabaks ist nach dem Tabakerzeugungsgesetz europaweit verboten. Aufgrund dessen wurden umgehend alle aufgefundenen Pakete (insgesamt 76 Stück) sichergestellt. In zwei weiteren Trinkhallen wurde die (erforderliche deutsche) Kennzeichnung der Lebensmittel sowie die Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums bemängelt. Sowohl die kontrollierte Tankstelle als auch eine weitere Trinkhalle wiesen dazu jeweils geringfügige hygienische Mängel auf, die noch an Ort und Stelle beseitigt werden konnten.
In einer anderen Trinkhalle fehlte es hingegen am Aushang zum Jugendschutzgesetz. Einem weiteren Trinkhallenbesitzer erwartet darüber hinaus ein Bußgeld für den Verkauf von insgesamt 96 Getränkedosen ohne Pfand.
Im Umfeld eines Gewerbes konnte schließlich eine Person rauchend im Eingangsbereich angetroffen werden, welche zunächst lediglich mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden sollte. Da die kontrollierte Person die Ausgabe der Personalien jedoch verweigerte, wurde durch die hinzugezogene Polizei im Rahmen der Kontrolle ein offener Haftbefehl gegen die Person festgestellt und unmittelbar vollstreckt.