01. April 2022, 17:11 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am Samstag, 2. April, laufen die meisten Bundes- und Landesregeln im Zusammenhang mit der Coronapandemie aus. Doch die Stadt Gelsenkirchen macht von ihrem Hausrecht in Verwaltungsgebäuden Gebrauch. In Gebäuden wie zum Beispiel dem Rathaus Buer, in allen BÜRGERcentern oder auch der Führerscheinstelle das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Dies gilt für alle weiteren städtischen Gebäude und Bereiche, zu denen Kundinnen und Kunden Zutritt haben. Dies gilt zunächst bis zum Ende der Osterferien am Sonntag, 24. April. In den nächsten Tagen werden die Hinweisschilder an den jeweiligen Gebäuden aktualisiert.
Gelsenkirchens Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff: „Ich hätte mir gewünscht, dass zumindest die Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich viele Personen gleichzeitig aufhalten, bestehen bleibt. Leider ist hier weder von der Bundes- noch von der Landesregierung eine Anschlussregelung getroffen worden. Deshalb haben wir uns zu diesem Schritt entschieden.“ Er appelliert an die gegenseitige Achtsamkeit der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit den neuen Regelungen.