24. November 2021, 16:20 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Seit heute gilt auch bei standesamtlichen Trauungen die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und somit eine 3G Regel. Demnach dürfen alle geimpften und genesenen Personen (6 Monate Gültigkeit des Nachweises), sowie getestete Personen teilnehmen. Als Nachweis ist ein PCR-Test oder ein Corona-Schnellest vorzulegen. Der Corona-Schnelltest darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der 3 G-Nachweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument wie zum Beispiel dem Personalausweis oder dem Reisepass gültig. Kinder ab einem Alter von 16 Jahren müssen sich mit einem Schülerausweis ausweisen, sie gelten somit als getestet.
In den Trauzimmern des Standesamtes Schloss Horst sowie den Außenstellen des Standesamtes sind derzeit bis zu 15 Personen einschließlich Brautpaar, Trauzeuginnen und –zeugen sowie gegebenenfalls eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher zugelassen.
Für die Außenstellen des Standesamtes, den sogenannten Ambiente-Trauorten wie etwa Schloss Berge oder Haus Lüttinghof können besondere Regeln gelten. Daher wird gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem gebuchten Ort der Trauung in Verbindung zu setzen.