16. September 2021, 15:58 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Inzwischen gehören E-Scooter in zahlreichen Kommunen zum Stadtbild. So dürften mittlerweile auch viele Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener über einen eigenen E-Scooter verfügen. Zusätzlich bieten im Stadtgebiet verschiedene Unternehmen etwa 1.150 Mietroller an.
Polizei und Stadtverwaltung mussten jedoch seit einiger Zeit beobachten, dass Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern vermehrt durch verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden, auffielen. Dazu gehören vor allem das widerrechtliche Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sowie das Fahren mehrerer Personen gemeinsam auf einem E-Scooter. Zudem konnte wiederholt festgestellt werden, dass E-Scooter unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln geführt wurden und die vorgeschriebene Versicherungspflicht nicht beachtet wurde. Auch das Nutzen von elektronischen Geräten ist während der Fahrt verboten.
Verstöße werden durch den Streifendienst, den Verkehrsdienst sowie die Fahrradstaffel der Polizei konsequent geahndet. Auch der Kommunale Ordnungsdienst sowie die Verkehrsüberwachung der Stadt Gelsenkirchen schreiten bei Verstößen ein und wirken auf eine Verhaltensänderung hin.
Polizei und Stadt appellieren daher an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die Verkehrsvorschriften zu beachten. Auch für sie gilt die in der Straßenverkehrsordnung geforderte ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.