02. Juli 2021, 13:31 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Der derzeit niedrige Corona-Inzidenzwert macht es möglich. Die Zahl der Personen, die an einer standesamtlichen Trauung in Gelsenkirchen teilnehmen dürfen, konnte von 8 auf 15 Personen erhöht werden. Diese gute Nachricht hatte am heutigen Freitag Oberbürgermeisterin Karin Welge für alle Brautpaare: „Ich weiß, dass der Wunsch, den schönsten Tag im Leben mit vielen Freunden und Verwandten gemeinsam zu feiern, oft groß ist. Deshalb bin ich froh, dass wir ab sofort wieder größere Gruppen zulassen können. Trotzdem möchte ich alle bitten, weiterhin mit Vorsicht und Bedacht zu feiern, damit es anschließend gesund in Flitterwochen gehen kann.“
Alle Brautpaare, die in den kommenden Tagen in Gelsenkirchen heiraten, sind bereits informiert worden.
Ab sofort sind In den Trauzimmern des Standesamtes Schloss Horst sowie in den Außenstellen des Standesamtes bis zu 15 Personen (einschließlich Brautpaar, Trauzeugen oder eventuell ein Dolmetscher) zugelassen. Es wird dabei nicht unterschieden, ob die Personen bereits geimpft oder genesen sind, ob sie negativ getestet wurden oder noch keine Impfung erhalten haben.
Um nicht anwesende Angehörige und Freunde an der Trauung teilhaben zu lassen, haben die Brautpaare die Möglichkeit, ihre Trauung mit ihrer eigenen Technikausstattung zu filmen oder in Form eines Livestreams zu übertragen.
Der Zugang zum Schloss ist nur für die angemeldeten Personen möglich. Im Gebäude und in den Trauzimmern besteht eine Maskenpflicht für alle Personen der Hochzeitsgesellschaften. Zur Rückverfolgung von Infektionsketten sind die Kontaktdaten der Hochzeitsgesellschaft vor der Eheschließung festzuhalten. Das Standesamt stellt dazu im Internet einen Vordruck bereit, der heruntergeladen und zur Eheschließung ausgefüllt mitgebracht werden kann.