08. Juni 2021, 16:18 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Gute Nachrichten für Brautpaare gibt es jetzt aus dem Standesamt der Stadt Gelsenkirchen: Nachdem zeitweise die Standesbeamtin oder der Standesbeamte die Zeremonie aus Coronaschutzgründen nur mit dem Brautpaar und zwei weiteren Gästen durchführen durfte, sind ab sofort kleine Hochzeitsgesellschaften mit maximal acht Personen zugelassen.
Neben dem Brautpaar dürfen nun insgesamt sechs weitere Personen an der Trauung teilnehmen. Die zugelassene Personenzahl in den Trauräumen ist unabhängig davon, ob die Personen bereits geimpft, genesen sind, negativ getestet wurden oder noch keine Impfung erfolgte.
Dennoch gibt es weiterhin ein paar Regeln zu beachten. Wichtig ist beispielsweise, dass der Zugang zum Schloss (ab der Rampe) auch nur für diesen Personenkreis zugelassen ist. Die jeweiligen Gebäude dürfen nur mit Mund- und Nasenschutzmaske betreten werden – und diese müssen durchgängig getragen werden, so lange man sich im jeweiligen Gebäude aufhält. Beim Betreten des Schlosses werden die Gäste gebeten, sich ihre Hände zu desinfizieren.
Draußen sind die Kontaktbeschränkungen nach der Coronaschutzverordnung zu beachten. Die Hochzeitsgesellschaft muss gemeinsam unter Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes das Gebäude betreten und unmittelbar nach der Trauung so wieder verlassen. Vor den Trauzimmern und in der Glashalle ist zu allen Personen, die sich dort bewegen, der gebotene Abstand einzuhalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes bitten dringend um gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung der weiterhin zwingend einzuhaltenden Regeln – zum Schutz der eigenen Gesundheit und der der Mitmenschen.