05. März 2021, 14:25 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 05. März 2021, 14:25 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
„Nur 13 geahndete Verstöße bei jeweils rund 1300 Kontrollen von Gewerbetreibenden in den Monaten Januar und Februar – das ist erfreulich gering“, bilanziert Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen.
Teams der Gewerbeaufsicht und des Kommunalen Ordnungsdienstes kontrollierten in den zurückliegenden Wochen Baumärkte, Blumenläden, Lebensmittelläden, Imbissbetriebe und die sogenannten „Mischläden“.
Bei den „Mischläden“ wurde überprüft, ob das Verkaufsverbot für bestimmte Waren eingehalten wurde. In den Baumärkten galt das Augenmerk der Trennung der Kundschaft in Gewerbetreibende und Privatkundinnen und -kunden. Überprüft wurde zudem die korrekte Abwicklung sogenannter Außerhaus- und „Click und Collect“-Verkäufe. Gravierende Verstöße wurden nicht festgestellt. Bei der Überprüfung von 26 Wettbüros wurden fünf Verstöße geahndet.
Trotz der positiven Bilanz kündigt Olbering Kontrollen der ab Montag, 8. März, geltenden neuen Coronaschutzbestimmungen an.