02. März 2021, 15:07 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Oberbürgermeisterin Karin Welge möchte der lokalen Szene der bildenden Kunst künftig ein Forum bieten und Arbeiten Gelsenkirchener Künstlerinnen und Künstler für jeweils sechs Monate in ihrem Dienstzimmer sowie im angrenzenden Warte- und Flurbereich im Hans-Sachs-Haus ausstellen. „Ich finde es spannend, wie lebendig und vielschichtig die Kulturszene in Gelsenkirchen ist. Gerne möchte ich Werke, die aktuell hier in Gelsenkirchen entstehen, im Blick haben und auch meinen Besucherinnen und Besuchern zeigen. Kunst aus Gelsenkirchen zu fördern und zu zeigen, das hat auch im Hans-Sachs-Haus eine lange Tradition, die bereits in den 1960er Jahren mit dem damaligen Oberbürgermeister Hubert Scharley begann und später mit der Kommunalen Galerie ihre Fortsetzung erfuhr. An diese Tradition möchte ich nun anknüpfen und regelmäßig ausgewählte Werke im OB-Bereich zeigen, als klares Bekenntnis zur Kunst aus Gelsenkirchen“, betont Oberbürgermeisterin Karin Welge.
Alle Künstlerinnen und Künstler, die in Gelsenkirchen leben oder ihr Atelier in Gelsenkirchen unterhalten, können sich ab sofort für eine Ausstellung in den Räumlichkeiten der Oberbürgermeisterin bewerben. Der erste Ausstellungszyklus wird vom 1. Mai bis 1.Oktober 2021 und vom 1.November bis 1.April 2022 stattfinden. Bewerbungen für diesen Zeitraum werden bis zum 1. April 2021 entgegengenommen. „Dieses Ausstellungsformat bietet Künstlerinnen und Künstlern aus dieser Stadt eine Möglichkeit, ihre Werke einmal in einem ganz anderen Rahmen zu zeigen“, sagt Andrea Lamest, die Leiterin des Referats Kultur.
Eingesandt werden können Fotos (im Digitalformat und in Druckqualität) in einem Umfang von 5 bis maximal 6 Arbeiten. Zugelassen sind Arbeiten aus den Bereichen Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Messerschnitt/Cut Out und Fotografie. Die Original-Arbeiten sollten nicht älter als fünf Jahre alt sein und dürfen eine maximale Größe von 120 cm x 170 cm nicht überschreiten, Skulpturen sollten nicht größer sein als 100 x 70 x 40 cm.
Die Bewerbungsunterlagen sollten zusätzlich zu den digitalen Abbildungen der Werke auch einen Künstlerischen Lebenslauf mit Ausstellungsverzeichnis (tabellarisch) sowie die Liste der eingereichten Arbeiten (Titel, Maße, Material, Entstehungsjahr, Verkaufs- und Versicherungspreis) enthalten.
Nach dem Bewerbungsschluss sichtet eine Fachjury alle Einsendungen und wählt die Arbeiten aus. Die Jury tagt für beide Ausstellungen einmal im Jahr.
Die Bewerbung kann ausschließlich per E-Mail und anhand von Abbildungen bis einschließlich zum 1.April 2021 an referat.kultur@gelsenkirchen.de erfolgen. Die Einreichung von Originalen wird nicht berücksichtigt.
Zur Jury zählen neben Oberbürgermeisterin Karin Welge Leane Schäfer (Direktorin des Kunstmuseums Gelsenkirchen), Ulrich Daduna (1. Vorsitzender des Kunstvereins Gelsenkirchen e. V.), Sabine Leichner-Heuer (Künstlerin und 1. Vorsitzende des Bund Gelsenkirchener Künstler) sowie Andrea Lamest (Leiterin des Referats Kultur bei der Stadt Gelsenkirchen).
Die Künstlerin/der Künstler erhält ein einmaliges Honorar von 1.000 € brutto.