10. Februar 2021, 16:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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In der Berichterstattung der WAZ Gelsenkirhcen am 9. Februar 2021 zur Errichtung eines Gebäudes mit Kurzzeitpflege für 15 Bewohner, Seniorenappartements, Backshop/Café und Tiefgarage am Hasseler Markt wird Bauherr Ilhan Bükrücü indirekt folgendermaßen zitiert: „Der Baubeginn habe sich ,coronabedingt‘ verzögert, weil die Stadt in der Pandemie Personalprobleme gehabt habe und die Baugenehmigung nicht wie von Bükrücü erhofft zeitnah erteilen konnte.“
Dazu stellt die Stadt Gelsenkirchen fest: Der Bauantrag wurde am 21. März 2019 gestellt. Letzte fehlende Unterlagen zum Brandschutz wurden durch den Antragsteller am 26. September 2019 nachgereicht. Die Baugenehmigung wurde sodann am 15. Oktober 2019 erteilt – also deutlich vor Beginn der Pandemie. „Die Aussage von Herrn Bükrücü in der Zeitung ist in keiner Weise nachzuvollziehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben das Antragsverfahren im Jahr 2019 eng begleitet. Die Genehmigung wurde nach Vorliegen der letzten nachzureichenden Unterlagen sofort erteilt“, so Lutz Kalkstein, Referatsleiter Bauordnung und Bauverwaltung.