15. Januar 2021, 15:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Standesamt ist im Schloss Horst. Bildrechte: Mark Bednarz
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weitergehend zu minimieren, sind bei Eheschließungen in Gelsenkirchen leider wieder Einschränkungen notwendig.
Das Standesamt der Stadt Gelsenkirchen teilt daher mit, dass Eheschließungen ab Montag, 18. Januar 2021, nur noch mit insgesamt vier Personen (Brautpaar und zwei weitere Personen) durchgeführt werden.
Die Brautpaare haben zudem zur Einhaltung des Kontaktverbots darauf zu achten, dass sich nur die erlaubte Anzahl Gäste im Außenbereich des Standesamtes und der anderen Trau-Orte aufhalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes bitten um das Verständnis der Brautleute und wünschen den Hochzeitspaaren trotz dieser Einschränkung eine schöne Trauung.