14. Oktober 2020, 11:26 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am Dienstag, 13. Oktober 2020, ist der 7-Tage-Inzidenzwert in der Stadt Gelsenkirchen erstmalig über den kritischen Wert von 50 gestiegen. Nach einem Erlass des Gesundheitsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen von Montagabend sind von den Kommunen in solchen Fällen zwingend weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu ergreifen. Diese Maßnahmen, die die Stadt Gelsenkirchen gestern vorgestellt hat, gelten ab heute. Darin ist nun auch festgelegt, dass gastronomische Einrichtungen in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages nicht geöffnet haben dürfen. Auch der Verkauf von Alkohol ist in dieser Zeit nun verboten. Diese Zeiten sind in Abstimmung mit dem Landeszentrum für Gesundheit und unter Berücksichtigung der Regelungen in vergleichbaren umliegenden Städten festgelegt worden. „Damit folgen wir den Vorgaben, die uns das Land gemacht hat, bewegen uns aber in einem moderaten Rahmen, der auch die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Denn in Gelsenkirchen sind es nicht irgendwelche großen Ausgehmeilen, die für das Infektionsgeschehen ursächlich sind, sondern in der Hauptsache Zusammenkünfte im privaten Rahmen“, erläuterte Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff.
Hintergrund: Die Allgemeinverfügung zur Regelung der neuen Maßnahmen ist am Mittwoch, 14. Oktober 2020, in Kraft getreten. Sie wird erst wieder aufgehoben, wenn der Inzidenzwert an sieben aufeinander folgenden Tagen unter 50 liegt. Am Mittwoch, 14. Oktober 2020, liegt der Wert für Gelsenkirchen bei ca. 61. Aufgrund eines technischen Fehlers bei der Datenübermittlung in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wird der Inzidenzwert in den Dashboards auf den Internetseiten von Robert-Koch-Institut und Stadt Gelsenkirchen allerdings fälschlicherweise zu niedrig angegeben.