12. Oktober 2020, 15:38 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen hat nach Hinweisen aus der Bevölkerung und aufgrund eigener Erkenntnisse in der vergangen Woche Häuser in der Uechtingstraße und der Hülsmannstraße überprüft. Das gemischte Team aus Kommunalem Ordnungsdienst (KOD), Baubehörde und Wohnungsaufsicht, Arbeitsverwaltung, Polizei, Stromversorger und Sprachmittlern führte dabei umfangreiche Kontrollen durch. Im Detail konnten folgende Verstöße festgestellt werden:
Bei der Begehung der 15 vorhandenen Wohnungen wurden von insgesamt 88 gemeldeten Personen 59 angetroffen. Gegen vier Personen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da sie die notwendige Anmeldung nicht vorgenommen hatten. 12 Personen wurden abgemeldet, da sie offensichtlich nicht mehr in den Häusern wohnen.
Während des Einsatzes wurden durch die Polizei über 20 SIM-Karten sichergestellt und mehrere hochpreisige Smartphones und Computer in einem Gesamtwert von rund 10.000 EUR aufgefunden. Diese waren offenbar ohne Bezahlung unterschlagen worden und wurden im Internet zum Kauf angeboten. Die Polizei wird ein Strafverfahren wegen Betruges einleiteten.
In drei Fällen hat das Jobcenter Sozialleistungsmissbräuche festgestellt. Da es durch das vorhandene Eigentum Zweifel an der Hilfebedürftigkeit der Betroffenen gibt. Das IAG wird mit Unterstützung eines Sprachmittlers die weiteren Einzelheiten überprüfen.
Bei einer Familie wird durch die Ausländerbehörde der Entzug der EU-Freizügigkeit geprüft, da sich die Personen offensichtlich bereits seit Monaten ohne Arbeitsverhältnis in Gelsenkirchen aufhalten.
In den Häusern selbst wurden durch die Bauordnung wegen baulicher Veränderungen insgesamt vier Nutzungsuntersagungen eingeleitet. Im Treppenhaus mussten Brandlasten wie etwa eine Holzverkleidung der Wände unmittelbar entfernt werden. Außerdem fehlten im gesamten Gebäude Rauchwarnmelder.
Im Außenbereich wurden eine Mauer sowie ein Stahltor illegal errichtet. Auch diese Missstände sind durch den Vermieter zu beseitigen.
Der örtliche Stromversorger hat einen bereits gesperrten Stromzähler, aber illegal wieder in Betrieb genommen Stromzähler ausgebaut. Wegen weiterer illegaler Verkabelungen im gesamten Gebäude musste zudem das gesamte Objekt vom Stromnetz genommen werden.
Durch die Wohnungsaufsicht wird die Vermieterin nun im Sofortvollzug unter Androhung eines Zwangsgeldes zur kurzfristigen Wiederherstellung der Energieversorgung aufgefordert. Sollte die Instandsetzung ausbleiben, wird das Objekt kurzfristig für „unbewohnbar“ erklärt.
In dem zweiten Gebäude konnten drei Sozialleistungsmissbräuche durch Überzahlung von Unterkunftskosten, nicht angemeldete Ortsabwesenheiten im Ausland sowie die Aufnahme einer nicht mitgeteilten Erwerbstätigkeit aufgedeckt werden.
Der Verkehrsüberwachungsdienst hat im unmittelbaren Umfeld der Gebäude acht Verwarnungen wegen Falschparkens ausgesprochen. In einem Fall wurde ein Bußgeldverfahren wegen des Abstellens eines Fahrzeuges ohne Kennzeichen eingeleitet. Der PKW wurde unmittelbar abgeschleppt.