06. Oktober 2020, 18:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am Samstag, 3. Oktober 2020, haben der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die Polizei Gelsenkirchen gemeinsam verschiedene öffentliche Treffpunkte und Gastronomiebetriebe im Stadtnorden kontrolliert. Der Schwerpunkt lag auf der Buerschen Innenstadt und ihrem unmittelbaren Umfeld.
Grund für die Überprüfung waren Hinweise aus der Bevölkerung über Verstöße gegen die bestehende Coronaschutzverordnung, den Jugendschutz sowie Verstöße gegen das Landesimmissionsschutzgesetz (Ruhestörung).
Der Einsatz begann um 20.15 Uhr. Dabei wurden wegen der Beteiligung an einer unerlaubten Zusammenkunft nach der Coronaschutzverordnung im öffentlichen Raum durch den Kommunalen Ordnungsdient 13 Anzeigen gefertigt. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht hierfür eine Geldbuße von jeweils 250 Euro vor.
Eine weitere Anzeige erhielt der Betreiber einer Gaststätte, da die Mindestabstände der Sitzgelegenheiten nicht eingehalten und weitere Mängel festgestellt wurden.
Auch in einer Pizzeria wurden ein fehlender Mund-Nasen-Schutz sowie die Missachtung weiterer Schutzmaßnahmen festgestellt. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet.
Bei der Überprüfung eines Gebäudes an der Brukterer Straße wurde der Verursacher einer nicht angemeldeten Haushaltsauflösung ermittelt. Wegen illegaler Abfallentsorgung (Sperrmüll) wurde gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei einem abgestellten Fahrzeug wurde ein Verstoß gegen das KFZ-Pflichtversicherungsgesetz festgestellt. Gegen den Fahrzeughalter wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Einsatz wurde gegen 1.30 Uhr am Sonntagmorgen beendet.