21. September 2020, 16:03 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Der Krisenstab der Stadt Gelsenkirchen hat am Montag, 21. September 2020, mit Blick auf den Inzidenzwert von 44,1 gemeinsam mit dem NRW-Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung einen Maßnahmenkatalog abgestimmt, der das weitere Ansteigen des Wertes in den kommenden Tagen verhindern soll.
Demnach wird per städtischer Allgemeinverfügung die Anzahl der zulässigen Gäste bei privaten Feiern von derzeit 150 auf 50 begrenzt. Für Feste, die in gewerblich vermieteten Räumen stattfinden, muss der Veranstalter zudem eine Liste mit den Daten der voraussichtlich Teilnehmenden vorlegen. Außerdem wird in der Verfügung noch einmal dringend appelliert, dass in privaten Räumlichkeiten (z.B. Wohnungen) Feste aus herausragendem Anlass nur noch mit höchstens 25 Teilnehmern ausgerichtet werden sollen.
Als weitere Maßnahmen haben Krisenstab, Ministerium und Bezirksregierung beschlossen, dass der ursprünglich für den morgigen Dienstag geplante Trödelmarkt an der Willy-Brandt-Allee mit Blick auf das Infektionsgeschehen untersagt wird.
Gleichzeitig erinnert der Krisenstab noch einmal ausdrücklich an die derzeit geltenden Verhaltensregeln: Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zehn Personen treffen, wenn sie nicht einer Familie oder zwei Hausständen angehören. Im Übrigen gilt in allen Fällen die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern und die Empfehlung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Der Krisenstab der Stadt hatte am Wochenende das Gelsenkirchener Maßnahmenpaket zur Abstimmung Land und Bezirksregierung vorgelegt. Dieses Vorgehen wird von der gültigen Corona-Schutzverordnung vorgeschrieben. Die nun getroffenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass der Inzidenzwert nicht über die kritische Grenze von 50 steigt, ab der lokal über weitere einschneidende Maßnahmen entschieden werden muss.