14. September 2020, 14:39 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Kommunalwahlen 2020 gehen in Gelsenkirchen in die Verlängerung. Für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt Gelsenkirchen ist eine Stichwahl erforderlich, da keine bzw. keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten bei der Wahl am Sonntag, 13. September, mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint hat. Die Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit. Aber auch ohne Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte wählen, wenn sie sich ausweisen können.
Ab Montag, 14. September 2020, werden die Wahlscheine zur Stichwahl gedruckt. Das bedeutet konkret, dass alle, die einen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen zur Hauptwahl am 13. September gestellt hatten, automatisch einen Wahlschein zur Stichwahl am 27. September erhalten. In diesem Fall muss kein erneuter Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Dies gilt auch für diejenigen, die in einer der beiden Wahlscheinstellen in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer oder im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt vor Ort persönlich vorgesprochen haben. Denn dort wurde die Briefwahl vor Ort durchgeführt und die Unterlagen zur Stichwahl werden auch in diesen Fällen automatisch versendet. Der Postversand wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei wem die Briefwahlunterlagen aber bis Anfang nächster Woche nicht eingegangen sein sollten, der sollte sich mit dem Wahlamt der Stadt in Verbindung setzen.
Diejenigen, die zur Hauptwahl keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, aber gerne welche zur Stichwahl hätten, können ab sofort entsprechende Briefwahlunterlagen beantragen. Ab Dienstag, 15. September, steht auch die Möglichkeit, die Briefwahl online zu beantragen wieder zur Verfügung.
Die Wahlscheinstellen sind ab dienstagfrüh wieder geöffnet. Sie befinden sich nach wie vor in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt. In den Wahlscheinstellen haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt an Ort und Stelle zu wählen.
Die Wahlscheinstellen sind bei einer eventuellen Stichwahl bis zum 25. September wie folgt geöffnet:
Montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und
samstags von 10 bis 12 Uhr.
Am Freitag vor der Stichwahl, das ist der 25. September, gibt es bis 18 Uhr letztmalig die Möglichkeit, in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Somit ist eine Briefwahl am Samstag vor der Wahl, 26. September, nicht mehr möglich. Wählerinnen und Wählern verbleibt dann nur noch die Möglichkeit, am Wahlsonntag, dem 27. September, in den Wahlräumen zu wählen.
Falls Wählerinnen und Wähler Ihre Wahlbenachrichtigung verloren oder bei der ersten Wahl im Wahlraum abgegeben haben, genügt es, wenn sie sich ausweisen können. Sollten sich Wählerinnen und Wähler nicht sicher sein, wo sich ihr Wahlraum befindet, können sie den Online-Wahlraum-Finder nutzen oder ihren Wahlraum unter +49 (209) 169-4025 beim Wahlamt erfragen.
Die bequemste Alternative ist, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause senden zu lassen. Auch die Zusendung zu einer anderen Versandadresse ist möglich, zum Beispiel direkt zum Urlaubsort. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder kann online abgerufen werden. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt.