07. Juli 2020, 15:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Kommunalwahlen finden am Sonntag, dem 13. September 2020, statt. Die Integrationsratswahl sowie die erste Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr erfolgt ebenfalls an diesem Tag. Am 27. September 2020 findet gegebenenfalls die Stichwahl zwischen den Kandidaten für das Amt der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters statt.
Dank zahlreicher Meldungen Freiwilliger konnten die Stimmbezirke und Briefwahlbezirke in Gelsenkirchen bereits größtenteils besetzt werden. Es fehlen aber noch knapp 200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, insbesondere für die Auszählung der Briefwahlunterlagen im Rathaus Buer, aber auch vereinzelt im restlichen Stadtgebiet.
Die Aufgaben beim Wahleinsatz sind interessant und vielfältig. Um 7.30 Uhr treffen sich die Wahlvorstände am Wahlsonntag im Wahlraum des jeweiligen Stimmbezirks. Während der Wahlzeit kennzeichnen die Mitglieder des Wahlvorstandes im Wählerverzeichnis die Wählerinnen und Wähler, damit jede beziehungsweise jeder Wahlberechtigte nur einmal wählen kann. Ab 18 Uhr zählt der Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen aus. Diese ehrenamtliche Tätigkeit können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro.
Selbstverständlich werden in Bezug auf die Corona-Pandemie für den Wahlsonntag alle Vorgaben zu notwendigen Hygienemaßnahmen beachtet. Über das Kontaktformular auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen können sich Interessierte direkt mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.