02. Juni 2020, 17:32 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 02. Juni 2020, 17:32 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Während der ersten Welle der Corona-Pandemie mussten die BÜRGERcenter der Stadt Gelsenkirchen aufgrund der Vorgaben der Landesregierung über mehrere Wochen geschlossen werden. Die Öffnung der Bürgercenter erfolgte nun unter strengen Auflagen. Derzeit steht einer eingeschränkten Arbeitskapazität aber noch eine deutlich höhere Zahl von Bürgeranliegen gegenüber.
Das Referat Bürgerservice ist bemüht, mit verschiedenen Maßnahmen allen Anliegen zeitnah gerecht zu werden und wird bis zum 1. Juli mit zusätzlichen Öffnungszeiten für die Bürger erreichbar sein.
So haben die BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262 in Erle und in der Vorburg von Schloss Horst an der Turfstraße 21 vorübergehend zusätzlich an Dienstagen und Donnerstagen geöffnet.
Ab Mittwoch, 10. Juni, kann das BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus an der Ebertstraße 11 mittwochs auch bis 16 Uhr besucht werden. Dies gilt am 17. Juni, 24. Juni und am 1. Juli auch für die BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus, in Erle und in Horst.
Das BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus ist zudem samstags am 6., 20. und 27. Juni jeweils von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet. Am Samstag, 27. Juni, empfängt auch das BÜRGERcenter an der Cranger Straße in Erle Bürgerinnen und Bürger nach entsprechender Terminabsprache mit ihren Anliegen.
Die Termine in allen BÜRGERcentern sind ab sofort wieder für ca. acht Wochen im Voraus buchbar. Nach Möglichkeit werden täglich zusätzliche Termine angeboten.
Termine können zudem telefonisch wieder rund um die Uhr über die Rufnummer +49 (209) 169-2100 gebucht werden. Die Mitarbeiter der BÜRGERcenter bitten um eine Nachricht, wenn Bürgerinnen und Bürger einen bereits gebuchten Termin nicht mehr wahrnehmen möchten.
Ein Termin ist weiterhin nur für solche Anliegen möglich und nötig, bei denen eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist. Zahlreiche Dienstleistungen werden ausschließlich schriftlich erledigt, dazu zählen etwa die Anforderung von Personenstandsurkunden, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Steueridentifikationsnummern, Anmeldung eines Hundes, Untersuchungsberechtigungsscheine, Melderegisterauskünfte oder Befreiungen von der Gurt- und Helmpflicht. Der schriftliche Antrag dazu ist auf der städtischen Internetseite zum Download oder als Ausdruck an den Infotheken der BÜRGERcenter erhältlich.
Fertig gestellte Personalausweise und Reisepässe können weiterhin während der Öffnungszeiten ohne Termin in dem BÜRGERcenter, in dem das Dokument beantragt wurde, abgeholt werden.