21. April 2020, 16:21 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski unterstützt die Forderungen von Amtskollegen nach einer verbindlichen landesweiten Regelung zum verpflichtenden Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten Situationen. Mit Münster und Dorsten haben einige Städte solche Regelungen bereits eingeführt. „Eine solche Regelung sollte unbedingt landesweit gültig sein. Die Akzeptanz in der Bevölkerung kann besonders im Ruhrgebiet, wo Stadtgrenzen kaum erkennbar sind, nicht erreicht werden, wenn sich Regeln von Stadt zu Stadt ändern“, so der Oberbürgermeister. Sollte sich die Landesregierung allerdings nicht zu einer einheitlichen Regelung für das ganze Land entschließen, erwägt der Oberbürgermeister alternativ, in Abstimmung mit den Nachbarkommunen, gemeinsame Regelungen zu erlassen. „Natürlich muss man immer wieder darauf hinweisen, dass das allerwichtigste ist, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Diese können auch auf keinen Fall durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ersetzt werden. Nur in Situationen, in denen diese Abstandsregeln nicht immer eingehalten werden können, wie zum Beispiel in Bussen und Bahnen, kann eine verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung ein zusätzlicher Schutz sein“, so Baranowski.