19. März 2020, 13:49 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weitgehend zu minimieren sowie zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten die BÜRGERcenter geschlossen werden.
Im absoluten Notfall sind die BÜRGERcenter aber auch jetzt erreichbar. Geht es um Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen sowie die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen, die aus beruflichen Gründen benötigt werden, dann kann sich zunächst telefonisch unter den Rufnummern +49 (209) 169-2620; -3183 oder -4010 melden. Hier wird alles Weitere besprochen.
Bereits beantragte und fertig gestellte Ausweisdokumente können abgeholt werden. Auch hier muss zunächst unter den genannten Rufnummern nachgefragt werden, wann und wo die Dokumente in Empfang genommen werden können.
In Gelsenkirchen werden im Moment keine Bußgelder erhoben, sofern bei Beantragung eines neuen Personalausweises der alte bereits abgelaufen ist. Es gibt zwar eine Ausweispflicht; allerdings wird diese in der aktuellen Situation auch mit einem abgelaufenen Ausweis erfüllt. Ähnliches gilt für eine An- oder Ummeldung innerhalb von Gelsenkirchen. Hier werden ebenfalls keine Bußgelder erhoben, wenn im Falle eines Umzuges die Anmeldefrist von zwei Wochen überschritten worden ist.
Führungszeugnisse oder Meldebescheinigungen und Untersuchungsberechtigungsscheine können schriftlich beantragt werden. Dies ist auch elektronisch unter der Adresse buergercenter@gelsenkirchen.de möglich.
Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises ist elektronisch möglich. Informationen hierzu gibt es auf den städtischen Internetseiten.
Ab wann die BÜRGERcenter in vollem Umfange wieder zur Verfügung stehen, ist derzeit offen. Die Stadt Gelsenkirchen wird darüber über die Medien und auch auf der städtischen Internetseite informieren.
Grundsätzlich müssen nach Öffnung neue Termine für alle Anliegen gebucht werden.
Sollten Fragen offen geblieben sein, steht neben den oben genannten Telefonnummern selbstverständlich auch die telefonische Bürgerberatung unter der +49 (209) 169-3300 zur Verfügung.