14. März 2020, 15:53 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Angesichts der zahlreichen Meldungen über die aktuelle Schließung städtischer wie nicht-städtischer Einrichtungen zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus weist das Standesamt der Stadt Gelsenkirchen ausdrücklich darauf hin, dass selbstverständlich weiterhin Trauungen im Schloss Horst durchgeführt werden. Allerdings gilt es auch in diesen Fällen, größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Daher muss der Personenkreis bei Trauungen vorerst auf zehn Personen (inklusive Brautpaar) begrenzt bleiben.