26. Februar 2020, 17:30 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Referat Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen beobachtet bereits seit den ersten bekannt gewordenen Erkrankungen durch das Coronavirus in China aufmerksam die Lage und hat dabei besonders die Ausbreitung in der Welt und insbesondere in Deutschland im Blick.
Es bestehen eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Austausch mit den ansässigen Krankenhäusern sowie den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Eine erste Abstimmung hat es bereits vor vier Wochen gegeben. Die Krankenhäuser sind entsprechend vorbereitet und verfügen über die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit infizierten Patienten und möglichen Isolationsmaßnahmen.
Wenn Sie beunruhigt sind und vermuten, sie könnten sich mit Covid-19 infiziert haben, können sich zunächst selbst fragen, ob sie zur Risikogruppe gehören. Eine genaue ärztliche Abklärung ist erforderlich, wenn
- Symptome wie Husten, Schnupfen, Durchfall, Halskratzen und Fieber bestehen und
- es in jüngerer Zeit einen Aufenthalt in einem Risikogebiet gemäß RKI-Definition gab oder
- es zu einem Kontakt mit einem bestätigten Corona-Erkrankten oder Corona-Verdachtsfall kam.
Grundsätzlich gilt: Patientinnen Patienten sollten in diesem Fall nicht ohne telefonische Anmeldung eine Praxis, ambulante Notdienstpraxis oder eine Krankenhausambulanz aufsuchen.
Sofern Patienten nach der sorgsamen Bewertung der oben genannten Risikofaktoren unsicher sind oder tatsächlich ein Risiko auf eine mögliche Corona-Infektion für sich festgestellt haben, sollten sie entweder ihre Haus-/Fachärztin bzw. ihren Haus-/Facharzt oder die kostenlose Arztrufnummer 11 6 11 7 (ohne Vorwahl) anrufen. Hier hilft medizinisches Fachpersonal bei der Klärung weiterer Fragen und es kann durch die Anwendung eines standardisierten medizinischen Ersteinschätzungsverfahrens und gezielte Fragen an die Erkrankten in kurzer Zeit eingeschätzt werden, ob ein Risiko besteht beziehungsweise ein Test erforderlich ist.
Schlüsselfragen:
- Habe ich grippeähnliche Symptome (zum Beispiel Fieber, Husten, infektbedingte Atemnot)?
UND
- War ich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet?
UND/ODER
- Hatte ich innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten?
JA: Eine genaue ärztliche Abklärung ist erforderlich.
Sollte sich dann der Verdacht auf eine Corona-Erkrankung erhärten, kann im Anschluss ein ärztlicher Hausbesuch durchgeführt werden, um einen Abstrich zu nehmen. Sollte ein bestätigter Fall vorliegen, würde parallel eine Information an das Gesundheitsamt erfolgen, das die weiteren Maßnahmen zur Behandlung mit den Behandelnden koordiniert.
Die Bezirksregierung Münster hat seit Mittwoch, 4. März 2020, ein Info-Telefon zur Beantwortung schulspezifischer Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus geschaltet. Die Nummer +49 (251) 411-4198 ist montags bis freitags in der Zeit zwischen 8 Uhr und 16 Uhr erreichbar.
Die Corona-Viren können bei den Menschen verschiedene Krankheiten auslösen, die von leichten Erkältungssymptomen bis zu schwer verlaufenden Erkrankungen reichen. Die Infektion wird von Mensch zu Mensch durch die Sekrete der Atemwege übertragen und entwickelt sich bis zu 14 Tagen nach der Ansteckung.
Die häufigsten Symptome sind Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber, manchmal auch Durchfall. In seltenen Fällen kann das Virus auch einen schweren Verlauf hervorrufen, der mit Atemproblemen und Lungenentzündungen verläuft. Diese schweren Verläufe sind vor allem bei Personen, die älter sind und/oder an chronischen Grunderkrankungen leiden, zu erwarten.