19. Februar 2020, 14:26 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Oberbürgermeister Frank Baranowski hat in einem Schreiben an die Gelsenkirchener Bundestagsabgeordneten um Unterstützung im Vorgehen gegen Problemimmobilien gebeten. Die Stadt Gelsenkirchen versucht in den leider wiederholt auftretenden Fällen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Eigentümer solcher Immobilien tätig zu werden, um die Bewohner dieser Gebäude und die Quartiere zu schützen. Allerdings stößt sie in der praktischen Anwendung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente immer wieder auf kaum zu überwindende Hürden, besonders im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsrecht.
„Ich möchte Sie darum bitten, mit uns zusammen daran zu arbeiten, Gelsenkirchen und auch anderen Kommunen wirksamere Instrumente gegen die Verwahrlosung von Gebäuden (und sämtlichen damit verbundenen negativen Auswirkungen) an die Hand zu geben“, schreibt Oberbürgermeister Frank Baranowski an die Bundestagsabgeordneten Dr. Marco Buschmann, Dr. Irene Mihalic, Markus Töns und Oliver Wittke.
Als Beispiel führt Oberbürgermeister Frank Baranowski vier nebeneinander gelegene Gebäude in der Josephinenstraße an, die vor 1999 in 28 Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Der Zustand der Gebäude und des Außengeländes ist verheerend: Die Fenster der Gebäude sind eingeschlagen oder fehlen zum Teil ganz. Die Dächer stehen teilweise offen, aus den Gebäuden wachsen Bäume. Ein Gutachter hat festgestellt, dass sich das Objekt in einem nicht bewohnbaren und baufälligen Zustand befindet.
Mit Blick auf diese Gebäude gibt es innerhalb der Stadtverwaltung keine zwei Auffassungen: Dieser städtebauliche Missstand muss möglichst rasch beseitigt werden. Als Instrument kommt dafür lediglich der Erlass eines Instandsetzung-, Modernisierungs- oder Rückbaugebotes in Betracht. Dieser Erlass, der in bestimmten Fällen und bei besonderen Voraussetzungen ein schlagkräftiges Instrument ist, läuft in diesem Fall jedoch ins Leere.
Ein Grund dafür ist, dass die insgesamt 32 (Mit-) Eigentümer keinen Wohnungseigentumsverwalter bestellt haben. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Verwaltungsverfahren geführt werden muss, die alle sehr aufwändig sind. Für jeden einzelnen (Mit-)Eigentümer muss jeder Verfahrensschritt, jede Anhörung, jeder Bescheid eigens vorgenommen werden. Anhand dieses Beispiels dürfte deutlich werden: Selbst in Fällen, wo entschlossenes und zügiges Handeln der Kommunen dringend geboten ist, ist dies faktisch kaum möglich.
Frank Baranowski: „Ich möchte Sie darum bitten, sich mit uns dafür einzusetzen, dass die Effektivität des Verwaltungshandelns in solchen Fällen wieder ermöglicht wird.“
Konkret schlägt Frank Baranowski vor, bundesgesetzlich zu regeln, dass bei mehrmaliger gescheiterter Bekanntgabe oder Zustellung behördlicher Erklärungen an die zuletzt bekannte Meldeadresse, die Behörden ohne weitere Recherche öffentlich zustellen können.
Im Wohnungseigentumsrecht oder im Baugesetzbuch könnte geregelt werden, dass die Behörden bei Wohnungseigentumsgemeinschaften, für die kein Verwalter bestellt ist, die Bestellung eines gerichtlichen Verwalters beantragen können, der ausschließlich zur Umsetzung von behördlichen Maßnahmen, die alle Wohnungseigentümer betreffen, zuständig ist.
„Ich wäre Ihnen sehr verbunden“, so Frank Baranowski in dem Schreiben an die Abgeordneten, „wenn Sie dieses Thema in Ihren Fraktionen besprechen würden und diese Vorschläge dann in eine Gesetzesinitiative münden, die den öffentlichen Umgang mit Problemimmobilien spürbar erleichtern.“
Gleichzeitig hat der Oberbürgermeister Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach gebeten, die Initiative zu unterstützen.