05. Dezember 2019, 15:23 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Schrottimmobilien an der Emil-Zimmermann-Allee 1 und Horster Straße 201-203 ärgern die Menschen seit vielen Jahren. „… weil es UNSERE STADT ist! Für Sicherheit & Ordnung“ … hat die Stadt Gelsenkirchen jetzt mit einem Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach dem Baugesetzbuch reagiert. Der Rat der Stadt hatte im Juli 2019 mit einem einstimmigen Beschluss die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Nach umfassenden Recherchearbeiten, Gutachten zur Verifizierung schadstoffhaltiger Baustoffe und zur Kostenschätzung über die erforderlichen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten sowie der Anhörung des Eigentümers im Beisein seines Rechtsbeistandes ist es nun soweit: Die Stadt Gelsenkirchen hat zunächst für den ehemaligen Wohnturm Emil-Zimmermann-Allee 1 das Rückbaugebot gemäß §§ 175,179 BauGB erlassen und die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet. Der Eigentümer ist damit verpflichtet, den vollständigen Rückbau durch die Stadt oder durch sie beauftragte Unternehmen zu dulden.
Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Seit Jahren ist das Gebäude ein Schandfleck in Gelsenkirchen. Ich habe deutlich gemacht, dass ich diesen Zustand nicht länger hinnehmen will. Denn es muss klar sein: Eigentum verpflichtet auch. Und da alle bisherigen Versuche, die Eigentümer zum Handeln zu bewegen, gescheitert sind, sahen wir uns gezwungen, zu einem Rechtsmittel zu greifen, das bislang nur sehr selten Anwendung gefunden hat. Ich will keine Möglichkeit auslassen, diese Problemimmobilie endgültig zu beseitigen. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die durch intensive Recherche und großen Einsatz die Umsetzung möglich gemacht haben.“
Das Objekt wurde 1958 als achtgeschossiges Wohngebäude mit 24 Einheiten genehmigt. Alle drei Häuser Emil-Zimmermann-Allee 1, Horster Straße 201-203 sind seit Jahren nicht mehr bewohnt und sind auch künftig nicht mehr rentabel nutzbar, da die Schäden, auch durch eindringendes Regenwasser, so immens sind, dass eine seriöse wirtschaftliche Sanierung ausgeschlossen ist.
Besonders ärgerlich: Die Immobilien befinden sich in einer städtebaulich markanten Lage, gelegen an einer Straßenecke, die den Eingang zum Stadtteil Buer und zum Naherholungs- und Ausflugsziel Halde Rundenberg bildet. Der Wohnturm Emil-Zimmermann-Allee 1 ist von der Autobahn 2 sowie von der Halde Rungenberg aus gut sichtbar.
Die Stadt Gelsenkirchen will nicht hinnehmen, dass sich der von den Schrottimmobilien ausgehende „Trading-Down-Effekt“ verfestigt und so zu einer Abwertung des gesamten Umfelds führt. Mit der Umgestaltung der Horster Straße hat die Stadt bereits den Bereich aufgewertet und will sich diese Investition nicht durch die Schrottimmobilien abwerten lassen.
Der Eigentümer wird an den Abbruchkosten bis zur Höhe der ihm hierdurch entstehenden Vorteile beteiligt. Das entspricht voraussichtlich einer Kostenbeteiligung bis zur Höhe des Grundstückswertes nach Beseitigung der Gebäude.