28. November 2019, 14:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Dem Fundbüro sind in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis zum 15. November 2019 verschiedene Fundsachen übergeben oder gemeldet worden, darunter Mobiltelefone, diverse Dokumente, Schmuck, Geldbörsen, Taschen und Kleidung.
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers.
Die Fundbüros der Stadt Gelsenkirchen gibt es im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst, im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus und im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262.
Für eine Vorsprache in den BÜRGERcentern ist eine Terminvereinbarung notwendig. Termine können gebucht werden online unter www.gelsenkirchen.de, persönlich vor Ort in einem der Bürgercenter oder telefonisch.