31. Oktober 2019, 15:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Stadt Gelsenkirchen bündelt referatsübergreifend Kräfte, um gezielt gegen Problemimmobilien vorzugehen. Der Verwaltungsvorstand unter der Leitung von Oberbürgermeister Frank Baranowski hat jetzt ein entsprechendes Vorgehen verabredet. In einer „Sanierungsverwaltungsstelle“ werden die notwendigen Kompetenzen und Fachkenntnisse künftig zusammengefasst.
Derzeit sind in Gelsenkirchen rund 340 Problemimmobilien identifiziert. Neben den Möglichkeiten, in Stadterneuerungsgebieten mit Fördermitteln aktiv zu werden, soll künftig auch mit Vorkaufsrechtsatzungen, Instandsetzungsgeboten und weiteren geeigneten Instrumenten des Baugesetzbuches reagiert werden.
Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Seit vielen Jahren sind diese Gebäude Schandflecke in Gelsenkirchen. Wir wollen diesen Zustand nicht hinnehmen und wehren uns seit Jahren dagegen. Aber es ein mühsamer Kampf, die Eigentümer zum Handeln zu bewegen. Deshalb werden wir nun den vollen zur Verfügung stehenden Rechtsrahmen ausnutzen. Konkret: Wir schrecken auch vor Rückbaugebot und Enteignung nicht zurück. Dafür stellen wir die Verwaltung nun noch schlagkräftiger auf.“
Bereits jetzt ist die schon praktizierte interdisziplinäre Vorgehensweise der Referate Stadtplanung, Bauordnung und Bauverwaltung, sowie der Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH (ggw) und der Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen (SEG) in Kooperation mit dem Referat Recht sehr erfolgreich.
Künftig wird die Arbeit strukturiert in einer „Sanierungsverwaltungsstelle“ zusammengefügt. Dazu werden insgesamt sieben Stellen neu geschaffen. Die Einrichtung wird auch die hoheitlichen Verwaltungsverfahren übernehmen.
Um alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können, wird zunächst eine Vorkaufsrechtssatzung für das Stadtgebiet in den Rat eingebracht.
Zugleich werden neue Schwerpunktbereiche im Stadtgebiet identifiziert, in denen die Verwaltung künftig gezielt agiert. Auf der Grundlage der guten Erfahrungen mit dem Sanierungsgebiet auf der Bochumer Straße soll auch für die Gebiete Ückendorfer Straße, Ringstraße, Schalke Nord zuzüglich von Teilbereichen in Bismarck (Ahlmannshof, Robergstraße) sowie der Kurt-Schumacher-Straße (Schalker Meile) und Rotthausen die Anwendung des Sanierungsrechts geprüft werden.
Die Ausübung des Vorkaufrechts soll bis auf wenige Ausnahmen zugunsten der SEG erfolgen. Um die Entscheidung des Eigentümers zum Verkauf zu fördern, kann das Vorkaufsrecht mit Instrumenten des Baugesetzbuches und des Ordnungsrechts wie einem Rückbaugebot oder einem Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot kombiniert werden.
In der ersten Phase ab 2020 werden die Gebiete Schalke Nord mit Teilbereich Bismarck und Ringstraße vordringlich bearbeitet. Mit einer zweijährigen Verzögerung, also ab 2022 beginnen die vorbereitenden Untersuchungen für Rotthausen und Ückendorf.