14. August 2019, 15:53 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Seit April kann in Gelsenkirchen ein Zuschuss für die Installation einer neuen Heizung beantragt werden, wenn dafür eine alte Kohleheizung ersetzt wird.
„Der Steinkohlebergbau in Deutschland ist zwar beendet, wir haben aber, aufgrund der vielen ehemaligen Zechenstandorte in Gelsenkirchen, noch viele Hausbesitzer, die mit Kohle heizen und nun eine Alternative suchen“ weiß die Klimaschutzmanagerin der Stadt Gelsenkirchen Kirsten Sassning. „Wir möchten die Eigentümer mit einer vorhergehenden Beratung und der Förderung dabei unterstützen, einen sinnvollen Ersatz für die alte Heizung zu finden.“
Für den Ersatz einer Kohleheizung werden pauschal 1.000 Euro pro Wohneinheit gewährt, bei der Erstinstallation einer Zentralheizungsanlage erhöht sich der Zuschuss um weitere 1.000 Euro. „Die Förderrichtlinie wird bisher gut angenommen, dennoch stehen noch einige hundert Kohleöfen in Häusern im ganzen Stadtgebiet, für die die Förderung interessant ist“ berichtet Kirsten Sassning, „unsere Fördermittel sind begrenzt, aber es sind noch genügend Mittel für dieses Jahr im Topf, um Anträge zu bewilligen. Für die Umsetzung der Maßnahme hat man dann ein Jahr Zeit.“
Alle weiteren Informationen zur Förderung sind in der Förderrichtlinie beschrieben. Diese und die notwendigen Antragsformulare können online auf der städtischen Internetseite abgerufen oder bei Kirsten Sassning im Referat Umwelt angefordert werden.
Wichtig ist zu beachten, dass vor Bewilligung der Fördermittel mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen werden darf!