08. August 2019, 14:03 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Von verschiedenen Seiten wurde in den Medien in den vergangenen Tagen ein städtischer Eingriff in Form einer Veränderungssperre oder eines Bebauungsplanes gefordert, um Seniorenwohnungen in dem Gebäude der alten Post in Buer zu verhindern. Das ist jedoch grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Wohnen in einem Gebäude genehmigungsfähig ist, kann es im Genehmigungsverfahren keine Einschränkung in Bezug auf die Wohnform geben. Ob sich die Wohnungen besonders für Studierende, Seniorinnen und Senioren oder betreutes Wohnen ausgestattet werden, liegt in der Hand der Eigentümerinnen und Eigentümer. In Wohngebäuden sind grundsätzlich immer alle Formen des Wohnens zulässig. Insoweit kann der Investor oder Eigentümer, der ja auch das finanzielle Risiko trägt, über die konkrete Ausgestaltung der Wohnform entscheiden. Auch wenn es sich einige anders wünschen, eine Nutzung, die sich im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben bewegt, ist zu genehmigen.
Da in Gelsenkirchen insgesamt ein Bedarf an gutem Wohnraum vorhanden ist, ist der Bau von Wohnungen aus Sicht der Stadt Gelsenkirchen allerdings auch wünschenswert. Zudem ist eine sinnvolle Nutzung des stadtprägenden Gebäudes einem möglichen Leerstand vorzuziehen.
Die Stadt Gelsenkirchen ist mit den neuen Eigentümern des Gebäudes bereits seit Anfang 2018 im Austausch. Beteiligt sind sowohl die Wirtschaftsförderung als auch die Planungs- und Bauverwaltung.