07. Juni 2019, 13:29 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Nach Medienberichten haben sich Bund und Länder über die künftige Aufteilung der Flüchtlingskosten geeinigt. So wird die Bundesbeteiligung an flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Gemeinden in Höhe von 3,25 Mrd. Euro pro Jahr weitergeführt und die vollständige Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) für Bedarfsgemeinschaften mit Fluchtbezug fortgesetzt. Außerdem wird der Bund unverändert einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Mio. Euro jährlich leisten. Jedoch soll die Unterstützung des Bundes für die Bundesländer 2020 von etwa 4,7 Milliarden Euro auf 3,35 Milliarden Euro reduziert werden.
Ein weiteres Problem: Die Kosten für geduldete Flüchtlinge bleiben auch in Zukunft allein bei den Kommunen. Oberbürgermeister Frank Baranowski erneuert deshalb seine Forderung, dass Gelsenkirchen und andere betroffene Städte nicht mit den Kosten für die Personen allein gelassen werden dürfen, deren Asylantrag abgelehnt wurde: „Wir reden hier nicht von kleinen Beträgen. Allein in Gelsenkirchen haben alle Geduldeten im vergangenen Jahr Kosten in Höhe von rund 24,5 Millionen Euro ausgelöst. Wenn die Landesregierung ihr im Koalitionsvertrag abgegebenes Versprechen, eine angemessene Finanzierung der gesamten Flüchtlingskosten zu leisten, erfüllen will, dann kann es keine Begrenzung des Kostenausgleichs für „Geduldete“ auf drei Monate geben. Ich erwarte daher vom Land einen Kostenausgleich für den gesamten Zeitraum, in dem die Kommunen den Anspruch auf Unterbringung und Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfüllen.“
Außerdem gilt weiterhin die Forderung, dass das Land die Integrationspauschale voll durchgeleiten muss. Die jetzt vereinbarte pauschale Kürzung würde in Gelsenkirchen nach ersten Schätzungen ein Minus von 4,2 bis 4,3 Mio Euro sorgen, obwohl die Zahl der Geflüchteten nicht rückläufig ist.
OB Frank Baranowski: „Ich erwarte von Bund und Land, dass eine Senkung der Flüchtlingskosten nicht auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen wird. Das ist eine bundesweite Aufgabe und kann nicht kommunal gelöst werden. Wenn Bund und Länder sich weiterhin zur langfristigen und gesamtdeutschen Aufgabe bekennen, die Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten sicherzustellen, dann müssen sie auch für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.“
Insbesondere bei den Kosten der Integration weist der Oberbürgermeister darauf hin, dass diese Aufgabe vor Ort in den Kommunen geleistet wird. „Integration ist eine Daueraufgabe und findet in den Kommunen statt. Wer die Kommunen hier allein lässt, verhindert eine gelingende Integration. Die Folgen für den Zusammenhalt und das Zusammenleben in den Kommunen wären fatal. Bisher hatte die Landesregierung stets betont, dass Städte und Gemeinden entlastet und nicht belastet werden. Ich hoffe, dass Herr Laschet nicht wortbrüchig wird.“