29. Mai 2019, 14:48 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Wer als Eigentümerin oder Eigentümer aktiv etwas gegen Hitzeinseln in der Stadt und den Klimawandel unternehmen möchte, kann auf die Unterstützung der Stadt Gelsenkirchen zurückgreifen.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat jetzt beschlossen, mit einer gesamtstädtischen Dachbegrünungsstrategie sowie einem Programm zur Förderung von freiwilligen Klimaanpassungsmaßnahmen den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzusteuern.
So sollen zukünftig bei Neuplanungen von Baugebieten mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern die Machbarkeit einer Dachbegrünung jeweils überprüft und wenn möglich auch festgesetzt werden.
Wer aber jetzt schon freiwillig etwas für die Umwelt tun möchte, um Gelsenkirchen als lebenswerte und gesunde Stadt zu erhalten und weiterzuentwickeln, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Stadt Gelsenkirchen erhalten. So sollen Eigentümerinnen und Eigentümer angestoßen werden, mit eigenen Mitteln etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen.
Eine Förderung wird in den Bereichen Gelsenkirchens stattfinden, die heute und in Zukunft Wärmeinseln (meist verdichtete Stadtteilzentren) sind. Ausgenommen sind diejenigen Stadterneuerungsgebiete, in denen andere Fördermöglichkeiten, insbesondere aus dem Haus- und Hofflächenprogramm, bestehen.
Die Stadt Gelsenkirchen stellt derzeit einen Beratungspool zusammen, der die für einen Antrag notwendige Vorabberatung durchführt. In etwa vier Wochen können dann die ersten Anträge an das Referat Umwelt gestellt werden. Sobald der Beratungspool zur Verfügung steht, wird die Stadt Gelsenkirchen darüber informieren.
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer intensiven bzw. extensiven Dachbegrünung, höchstens jedoch 2.000 Euro. Die Mindestfläche einer Dachbegrünung beträgt 10 Quadratmeter. Die Förderhöhe pro Quadratmeter intensiv begrünter Dachfläche ("Dachgarten") beträgt 25 Euro und pro Quadratmeter extensiv begrünter Dachfläche (begrünte Fläche mit geringer Pflege und Nutzung) 15 Euro.
Bei einer intensiven bzw. extensiven vollständigen Garagendachbegrünung werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 500 Euro gefördert. Die Förderhöhe pro Quadratmeter intensiv begrüntem Garagendach beträgt 25 Euro und pro Quadratmeter extensiv begrüntem Garagendach 15 Euro.
Boden- bzw. wandgebundene Fassadenbegrünungen, mit oder ohne Rankhilfe, werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, höchstens jedoch 2.000 Euro.
Die Kosten einer förderfähigen Entsiegelung werden bis zu 50 Prozent gefördert, höchstens jedoch mit 2.000 Euro. Die Mindestentsiegelungsfläche beträgt 10 Quadratmeter. Die Förderhöhe pro Quadratmeter entsiegelter Fläche beträgt 30 Euro.