22. Mai 2019, 15:59 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Oberbürgermeister Frank Baranowski will Plakatierungen von Parteien zur Europawahl, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen können, nicht in der Stadt dulden. Der Kommunale Ordnungsdienst soll bei seinen Streifen im Stadtgebiet auf solche Wahlplakate achten und sie gegebenenfalls entfernen und einlagern.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab gestern der Stadt Mönchengladbach Recht, wonach der Slogan der Partei NPD „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ auf einem Wahlwerbeplakat den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt und deshalb die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Zu der gleichen Auffassung war gestern auch das Verwaltungsgericht Dresden gekommen.
„Wir werden der Rechtsprechung mehrerer Verwaltungsgerichte folgen. Was in Zittau, Dresden oder Mönchengladbach den Straftatbestand der Volksverhetzung darstellt, gefährdet auch in Gelsenkirchen die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Wir werden illegale Plakatierungen nicht dulden“, so Oberbürgermeister Frank Baranowski.
Aus Sicht der Stadt Gelsenkirchen stellt auch ein Plakat der Partei „Die Rechte“ mit dem Slogan „Zionismus stoppen. Israel ist unser Unglück!“ den Straftatbestand der Volksverhetzung dar. Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sollen auch diese Plakate entfernt werden.