11. April 2019, 15:21 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Dem Fundbüro sind in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 verschiedene Fundsachen übergeben oder gemeldet worden, darunter Mobiltelefone, diverse Dokumente, Schmuck, Geldbörsen, Taschen, Kleidung, Fahrräder, Notebooks, CD-Player und ein Kochbuch.
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers.
Die Fundbüros der Stadt Gelsenkirchen gibt es im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Hors, im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus und im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262.
Für eine Vorsprache in den BÜRGERcentern ist eine Terminvereinbarung notwendig. Termine können online gebucht, persönlich vor Ort in einem der Bürgercenter oder telefonisch unter +49 (209) 169-2100 verinbart werden.