05. April 2019, 12:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Eine Woche vor den Osterferien erreicht die Stadt Gelsenkirchen eine gute Botschaft: Die Bezirksregierung Münster hat die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Gelsenkirchen genehmigt. Der Haushalt 2019 kann damit bekannt gemacht und bewirtschaftet werden.
Kämmerin Karin Welge: „Ich bin stolz darauf, was wir im Laufe der letzten Jahre erreicht haben. Den dritten Haushalt in Folge mit einer schwarzen Null zu erreichen, war und bleibt unser Ziel. Wir haben die Haushaltssanierung weiter so pragmatisch betrieben, wie man das von einer in der Konsolidierung geübten Ruhrgebietsstadt erwarten darf – keine wirren Giftlisten, keine überzogenen Spardiktate, sondern mit langem Atem, auf breiter Basis, mit Anpacken und Fingerspitzengefühl.“
Für Oberbürgermeister Frank Baranowski ist die gute Nachricht aus Münster Lohn für die Beharrlichkeit und Entschlossenheit der Stadt, auch bei hartnäckigen Problemen nicht nachzulassen und nochmals neue Ansatzpunkte zu suchen. „Damit haben wir nun die volle kommunale Handlungsfähigkeit und können die Zukunft unserer Stadt mit deutlicher Schwerpunktsetzung eigenständig gestalten“, freut sich der Oberbürgermeister.
Baranowski weiter: „Wir werden weiterhin verantwortungsbewusst und konsequent die Sanierung des Haushalts voranbringen. Natürlich gehen wir nicht ohne finanzielle Risiken in die Zukunft. Wir setzen auch weiter darauf, dass Bund und Land Verantwortung für die kommunale Ebene nicht nur in vollmundigen Ankündigungen, sondern auch in greifbaren finanziellen Hilfen ausdrücken können.“
Der Haushalt 2019 sieht Gesamterträge in Höhe von rund 1,094 Milliarden Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,092 Milliarden Euro vor. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hatte am 13.12.2018 die Haushaltssatzung für das Jahr 2019, die Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Jahr 2022 und den Haushaltssanierungsplan 2019 beschlossen. In der Begründung der Bezirksregierung Münster heißt es: „Durch die konsequente Umsetzung der Maßnahmen und unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe gelingt es Ihnen auch in 2019, den nach dem Stärkungspaktgesetz ab 2018 gebotenen Haushaltsausgleich in der Planung darzustellen.“