16. Januar 2019, 13:24 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Dem Fundbüro sind in der Zeit vom 16. November 2018 bis zum 31. Dezember 2018 verschiedene Fundsachen übergeben oder gemeldet worden, darunter Mobiltelefone, diverse Dokumente, Schmuck, Geldbörsen, Taschen, Kleidung und Fahrräder.
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers.
Die Fundbüros der Stadt Gelsenkirchen gibt es im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Hors, im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus und im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262.
Für eine Vorsprache in den BÜRGERcentern ist eine Terminvereinbarung notwendig. Termine können online, persönlich vor Ort in einem der Bürgercenter oder telefonisch unter 0209/169-2100 gebucht werden. Außerdem sind die Fundsachen im Internet veröffentlicht.