04. Oktober 2018, 16:13 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Da durch die Fußgängerzone an der Bahnhofstraße viele Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Auto noch lange Umwege in Kauf nehmen müssen, um die Stellplätze im Parkraumgebiet X zu erreichen, wird die Parkregelung dort geändert:
Um die Nutzung der Parkraumzone komfortabler zu gestalten, wird der südwestliche Teil des Parkgebiets X jenseits der Bahnhofstraße in das Gebiet W integriert.
Vorausgehende Untersuchungen der Stadt Gelsenkirchen ergaben, dass hier noch ausreichende Kapazitäten im Parkraum vorhanden sind. Der Verkehrsüberwachungsdienst wird dies in den Kontrollen berücksichtigen. Bei der turnusmäßigen Erneuerung der Parkausweise werden diese der neuen Bewohnerparkregelung entsprechend ausgegeben.