Gelsenkirchen bietet eine Vielzahl an Parkmöglichkeiten in Parkhäusern und auf Parkplätzen. In manchen Stadtgebieten sind die Parkmöglichkeiten knapp oder nur gegen Gebühr möglich. Hier können Anwohnerinnen und Anwohner einen Bewohnerparkausweis beantragen, der ihnen gegen eine geringe Jahresgebühr die Nutzung der kostenpflichten Parkstreifen ermöglicht. In Wohngebieten mit besonders knappem Parkraum ist dieser für die Anwohnerinnen und Anwohner reserviert.
Das Parken hat in erster Linie auf gekennzeichneten Parkflächen zu erfolgen. Es muss grundsätzlich auf dem rechten Seitenstreifen geparkt werden. Ist ein solcher nicht vorhanden oder nicht ausreichend befestigt, muss am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Ausnahmen davon gibt es nur in Einbahnstraßen sowie auf Fahrbahnen, auf denen rechts Schienen vorhanden sind, sodass das Parken dort nicht möglich ist. Dort ist das Parken am linken Fahrbahnrand erlaubt.
Das Parken auf Radwegen und -streifen ist verboten; auf Gehwegen ist das Parken verboten, solange es nicht durch Schilder und/oder Markierungen explizit erlaubt wird.