28. September 2018, 13:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Im Anschluss an die von Innenminister Herbert Reul begleitete Großkontrolle, bei der Cafés, Bars, Shisha Bars, Kulturvereine und Spielotheken kontrolliert wurden, standen am Mittwochabend des 26. September 2018 erneut die Gelsenkirchener Shisha Bars im Fokus einer Kontrollaktion.
Gemeinsam mit der Polizei, dem Hauptzollamt und der Steuerfahndung kontrollierten Dienstkräfte des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung die Shisha Bars auf unversteuerten Tabak, Schwarzarbeit, Beachtung des Nichtraucherschutzes und andere gesetzliche Vorgaben.
Dabei wurden fünfzehn Personen angetroffen, die zum Kontrollzeitpunkt eine Shisha rauchten und die sich dann mit einem Verwarngeld von jeweils 50 Euro konfrontiert sahen, weil das Rauchen von Tabak – egal ob Zigarette, Zigarre, Pfeife oder Shisha - in Gaststätten verboten ist. Die nikotinfreie Füllung einer Shisha mit Shiazo Steinen oder den sogenannten „Pasten“ wird bei Kontrollen faktisch nie vorgefunden. Die Gaststätten werden für die Missachtung des Nichtraucherschutzgesetzes mit einem Bußgeld belegt.
Weitere Bußgelder erwarten die Betreibenden aufgrund fehlender Preislisten und Nichtraucherkennzeichnung, sowie Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz. Ein Betreibender muss sogar mit einer Strafanzeige rechnen, da er seine Shishas mit unversteuertem Tabak befüllt.
Die Ordnungspartnerschaft wird die Kontrollen mit weiteren Aktionen fortsetzen.