24. September 2018, 14:51 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Mit rechtlichen Schritten und einer Strafanzeige hatten rechtsextreme Kreise und die örtliche AfD auf den Aufruf von Oberbürgermeister Frank Baranowski zu einer Gegendemonstration am Sonntag vor einer Woche reagiert. Der Vorwurf: der Oberbürgermeister hätte mit seinem Aufruf zur Demonstration für Demokratie und Menschenrechte seine Neutralitätspflicht verletzt und sich damit strafbar gemacht.
Wie die Staatsanwaltschaft Essen nun mitteilt, wird dort kein Anfangsverdacht gesehen.
Frank Baranowski: „Der Einschüchterungsversuch aus der rechten Ecke hat nicht funktioniert. Ich werde auch zukünftig klar Haltung für unsere demokratischen Grundwerte und ein friedliches Miteinander in unserer Stadt zeigen.“