13. August 2018, 12:58 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 13. August 2018, 12:58 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Dem Fundbüro (Referat Recht) wurden in der Zeit vom 2. Juli 2018 bis 10. August 2018 folgende Fundsachen übergeben oder gemeldet: u.a. Schmuck, Mobiltelefone, diverse Dokumente, Fahrräder, Geldbörsen, Kleidung, Taschen und Brillen.
Nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte am verlorenen Objekt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer können ihre Rechte zuvor bei den zuständigen Fundbüros geltend machen:
- Fundbüro im BÜRGERcenter im Rathaus Buer
- Fundbüro im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst
- Fundbüro im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus
- Fundbüro im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262
Für eine Vorsprache in den BÜRGERcentern ist eine Terminvereinbarung notwendig. Termine können gebucht werden online unter www.gelsenkirchen.de, persönlich vor Ort in einem der Bürgercenter oder telefonisch unter 0209/169-2100.
Außerdem sind die Fundsachen im Internet unter www.gelsenkirchen.de veröffentlicht.